Informationen zu Kosten und Abrechnung
Meine Praxis ist eine Privatpraxis.
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Privatkasse oder Beihilfestelle, wie viele Termine übernommen werden. Folgende Fragen wären zu klären:
- Umfasst der Versicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten?
- Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl (z.B. jährliche Kontingente) für die Erstattung?
- Wie ist die Erstattungshöhe? (Ich rechne in der Regel den 2,3-fachen bis 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab)
- Ist eine vorherige Beantragung der Therapie notwendig und wenn ja, gibt es dafür spezielle Formulare?
- Ist ein Konsiliarbericht eines Arztes für die Beantragung notwendig?
Diese Punkte klären Sie am besten möglichst früh (dies ist auch vor Beginn einer Therapie möglich), gerne kann ich Sie hierbei auch beraten.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen. Dies geht meist mit einem geringeren bürokratischen Aufwand einher und die Diagnose wird nicht an die Versicherung gemeldet.
In Einzelfällen regelt das Kinder- und Jugendhilfegesetz die Kostenübernahme durch das Jugendamt. Bitte erkundigen Sie sich hier bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Hinweis: Das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte wird derzeit nicht angeboten!